Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Pier9 GmbH & Co. KG
Niemannsweg 69
24105 Kiel
Telefon: +49 (0)431 88 88 960
Telefax: +49 (0)431 88 88 9611
E-Mail: anfrage@pier9.de
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRA 12136 KI
Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Pier9 Verwaltungs GmbH
Niemannsweg 69
24105 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRB 26187 KI
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Annika Ballies.
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 365080774
Redaktionell Verantwortlicher
Annika Ballies
Niemannsweg 69
24105 Kiel
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Urheberrecht
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Bildrechte
Annegret Hultsch Fotografie, www.hultsch.com
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Webdesign
Niko Chotos Design, www.chotos.de
Developer
WebArtisan, www.webartisan.de
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Pier9 und gelten durch Auftragsannahme als vereinbart. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn Pier9 diese schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote von Pier9 sind stets freibleibend und unverbindlich.
Sämtliche Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Pier9. Bei telefonischer Auftragserteilung kann auch eine fernmündliche Auftragsbestätigung erfolgen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
Gültig sind die jeweils aktuelle Preisliste und die im individuellen Angebot genannten Preise. Mitgeteilte Preise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrags Grundlage des Vertrags. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne Einverständnis von Pier9 Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Umfang des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Vom Auftraggeber gelieferte Texte, Bilder oder Inhalte, sowie Links auf Webseiten dürfen keine Warenzeichen, Patente oder andere Rechte Dritter verletzen und werden von Pier9 nur auf Plausibilität überprüft. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Auftraggeber.
§ 4 Änderungen des Leistungsumfangs
Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich einer Bestätigung von Pier9 in schriftlicher oder fernmündlicher Form.
Für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Leistungen berechnet Pier9 die angemessene Vergütung gemäß der aktuell gültigen Preisliste von Pier9. Handelt es sich bei den Kosten um durchgehende Posten, die Pier9 von Dritten berechnet werden, ist Pier9 berechtigt, die von Dritten berechnete Preiserhöhung an den Auftraggeber weiterzugeben.
Nach der Erteilung einer Druckfreigabe übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für sein Produkt. Nachträgliche Änderungen oder Nachbesserungen unterliegen der aktuell gültigen Preisliste von Pier9.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pier9 nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber Pier9 alle für die Auftragsdurchführung bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Anforderungsfristen, zur Verfügung zu stellen. Vorschläge des Auftragnehmers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Der Auftraggeber hat auf die Anforderung von Pier9 hin die Druck- und Korrekturfreigaben zu erteilen.
§ 6 Leistungen, Leistungsverzug
Pier9 ist berechtigt, die Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadenersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §12 (Haftungsausschluss). Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet, oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat Pier9 neben der Honoraranforderung Anspruch auf Ersatz entstandener Auslagen.
Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Erfolgt die Abrechnung nach Zeithonorar, so ist Pier9 berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen.
Zusätzlich erforderte Arbeiten wie Nachbearbeitungen und Nebenleistungen berechnet Pier9 nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen separat.
Die Preise verstehen sich rein netto in Euro exklusive Umsatzsteuer.
Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug durch Überweisung zu zahlen.
Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Pier9 sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen. Daraus resultierende Kosten werden an den Auftraggeber weitergegeben.
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber bis spätestens 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt das Absenden der Einwendung innerhalb dieser Frist. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung innerhalb der genannten Frist gilt als Genehmigung.
§ 8 Schutz des geistigen Eigentums
Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Pier9 als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von Pier9 eingeschränkte, zeitlich und örtlich begrenzte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Pier9 behält sich das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden.
§ 9 Herausgabe von Daten und Unterlagen
Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.
§ 10 Farben und Bildmuster / Abbildungen
Pier9 weist ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) abweichen können. Bei diesen Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen.
§ 11 Urheber- und Markenrechte
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder –Namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüche wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.
§ 12 Gewährleistung
Für die Leistungen übernimmt Pier9 nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, egal welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Bei berechtigten, durch Pier9 zu vertretenen Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese gegenüber Pier9 schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der Mängel verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels wird Pier9 kostenlose Nachbesserung erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
§ 13 Haftungsausschluss
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug, haftet Pier9 für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Insoweit wir Leistungen, die wir an unsere Auftraggeber weitergeben, selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.
§ 14 Datenschutz und Verschwiegenheit
Pier9 verpflichtet sich, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die wir im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass Pier9 von ihm übermittelte Daten speichert. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass Pier9 personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist für beide Vertragspartner, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz von Pier9 in 24105 Kiel.
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechts. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGBs aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrags davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.