Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Pier9 GmbH & Co. KG, Niemannsweg 69, 24105 Kiel („Pier9“), und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Strategie-, Marketing-, Kommunikations-, Kreativ-, Design-, Content-, Digital-, Kampagnen-, Media-, Event-, Webinar- und sonstige Agenturleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit sie wirksam einbezogen wurden.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Pier9 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder sonstige ausdrücklich ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angebote von Pier9 sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Bestellung auf Grundlage eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.

2.2 Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektbriefing und ausdrücklich vereinbarten Änderungen. Allgemeine Präsentationen, Kostenschätzungen oder Konzeptideen begründen für sich genommen keine weitergehende Leistungspflicht.

3. Leistungserbringung und Zusammenarbeit

3.1 Pier9 erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt. Soweit kein konkreter Erfolg vereinbart ist, schuldet Pier9 die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl von Leads, Verkäufen, Reichweiten, Rankings, Klicks oder Conversions.

3.2 Pier9 ist berechtigt, geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Verantwortung von Pier9 für die vertraglich geschuldete Leistung bleibt hiervon unberührt.

3.3 Projektpläne, Zeitangaben und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verschieben vereinbarte Termine angemessen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber prüft von ihm bereitgestellte Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Daten, Claims und sonstige Materialien darauf, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist. Er informiert Pier9 unverzüglich über rechtliche oder tatsächliche Einschränkungen.

4.3 Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, darf Pier9 Projektzeiten und Ressourcenplanung angemessen anpassen. Nachweislich entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information des Auftraggebers auf Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, sofern vereinbart, der geltenden Stunden- bzw. Tagessätze berechnet werden.

5. Änderungen, Zusatzleistungen und Korrekturen

5.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung zwischen den Parteien. Pier9 informiert den Auftraggeber, wenn eine gewünschte Änderung voraussichtlich Auswirkungen auf Aufwand, Kosten oder Termine hat.

5.2 Korrektur- und Feedbackrunden sind nur in dem Umfang enthalten, der im jeweiligen Angebot vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Änderungen, neue Anforderungen oder nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Inhalte gelten als Zusatzleistung und werden nach gesonderter Vereinbarung vergütet.

6. Fremdleistungen, Media und Drittkosten

6.1 Soweit Pier9 im Auftrag des Auftraggebers Leistungen Dritter beschafft oder vermittelt, etwa Media-Schaltungen, Druck, Produktion, Stockmaterial, Software, Plattformen, Hosting, Reisen oder externe Spezialleistungen, gelten Umfang und Kosten gemäß Angebot oder gesonderter Freigabe.

6.2 Lizenzbedingungen und Nutzungsbeschränkungen Dritter bleiben unberührt. Pier9 kann keine weitergehenden Rechte übertragen, als Pier9 selbst vom jeweiligen Rechteinhaber erhalten hat.

6.3 Preisänderungen von Drittanbietern, die nach Angebotsabgabe eintreten und von Pier9 nicht zu vertreten sind, werden vor Beauftragung oder Weitergabe mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit dies praktisch möglich ist.

7. Vergütung und Zahlung

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

7.2 Fremdkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde.

7.3 Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Pier9 kann bei erheblichen Zahlungsrückständen weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

8. Abnahme bei Werkleistungen

8.1 Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme vorgesehen ist, stellt Pier9 das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber teilt konkret festgestellte, abnahmehindernde Mängel ohne unnötige Verzögerung mit.

8.2 Unwesentliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.

9. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

9.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von Pier9 individuell geschaffenen und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen.

9.2 Umfang, Exklusivität, räumliche und zeitliche Reichweite sowie Bearbeitungs- und Weitergaberechte bestimmen sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot und dem erkennbaren Vertragszweck.

9.3 Nicht übertragen werden Rechte an vorbestehenden Methoden, Konzeptbausteinen, Vorlagen, Know-how, Tools, Prozessen und allgemeinen Arbeitsmitteln von Pier9. Für Drittmaterialien wie Stockmedien, Fonts, Musik, Templates, Software oder Plattforminhalte gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.

9.4 Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohdaten und nicht verwendete Entwürfe sind nur geschuldet, wenn ihre Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Freigaben und rechtliche Prüfung

10.1 Mit einer Freigabe bestätigt der Auftraggeber die sachliche und inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Fassung. Änderungen nach einer Freigabe können Zusatzaufwand verursachen.

10.2 Pier9 erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechend befugte Personen vereinbart wird. Rechtliche Prüfungen von Werbeaussagen, Marken, Gewinnspielen, Datenschutztexten, Impressum, AGB, Lizenzrechten oder regulatorischen Anforderungen sind daher nicht Bestandteil der Agenturleistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

11. Einsatz digitaler Tools und KI

11.1 Pier9 kann branchenübliche digitale Werkzeuge zur Leistungserbringung einsetzen. Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen werden dabei nur im Rahmen der hierfür geltenden datenschutzrechtlichen und vertraglichen Anforderungen verarbeitet.

11.2 Der Einsatz generativer KI-Systeme für Konzept-, Recherche-, Text-, Bild- oder Produktionsunterstützung erfolgt nur im Rahmen der mit dem Auftraggeber vereinbarten Anforderungen. Soweit besondere Vertraulichkeits-, Compliance- oder Rechteanforderungen bestehen, muss der Auftraggeber Pier9 hierauf vor Projektbeginn hinweisen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung der Zusammenarbeit. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12.2 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Pier9 personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung auf pier9.de ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

13. Gewährleistung und Mängel

13.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im Vertrag nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist. Der Auftraggeber unterstützt Pier9 bei der Prüfung und Beseitigung nachvollziehbar beschriebener Mängel.

13.2 Bei Dienstleistungen steht Pier9 für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Tätigkeit ein. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder kommunikativer Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Haftung

14.1 Pier9 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Pier9 nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1 Laufzeit und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.2 Im Fall einer Vertragsbeendigung werden bis zum Wirksamwerden der Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen und verbindlich angefallene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten abgerechnet. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.

16. Referenznennung

Eine Nutzung von Name, Logo oder Projektergebnissen des Auftraggebers als Referenz durch Pier9 erfolgt nur, soweit dies vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommt.

17.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

17.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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